
Neubau oder Sanierung
Gas-, Wasser-, Heizungs-Installation

Qualität seit 20 Jahren
Profis in Sanitär und Heizung
Viele kleine und mittelgroße Aufgaben sind für die Instandhaltung eines Hauses notwendig. Leistungen rund um Service und Reparatur im Bereich Heizungs-, Sanitär- und Wasserinstallation übernehmen gern unsere Fachkräfte.
Seit über 20 Jahren genießen wir einen ausgezeichneten Ruf in der Branche. Wir haben nicht nur unzählige Sanitär- und Heizungsinstallationsprojekte abgewickelt, sondern waren auch maßgeblich am Aufbau der hohen Nutzungsdichte von Alternativenergie in der Steiermark beteiligt.


Stressfrei zu Bad und Heizung
Ihre Installation – alle Leistungen aus einer Hand
Exakte Planung ihrer Heizungsanlage
- Erdwärmeheizung
- Pelletheizung
- Hackgutheizung
- Gasheizung
- Solaranlagen
- Fernwärme
- Ölheizung
- Wärmepumpenanlagen
- Heizanlagen für alternative Energie
Installationen und vieles mehr
- Heizungs- und Wasserinstallation
- Sanitär- und Elektroinstallation
- Brauchwasseranlagen
- Wartungsarbeiten
- Badsanierungen -> mehr Infos
- Energie-Bedarfserhebung
- Demontage und Entsorgung
- Kontrollierte Wohnraumlüftung
- Projektabnahme, Inbetriebnahme
- Erstellung der Kommissionierungsunterlagen
- Garantieleistungen
Mehr als Sie erwarten
Serviceleistungen
Auch Ihre Heizungsanlage oder Solaranlage braucht ein regelmäßiges Service. Eine regelmäßige Wartung verlängert nicht nur die Nutzungsdauer, sondern sorgt auch für einen sicheren und einwandfreien Betrieb.
Service und Wartung:
Werktags 8:00 Uhr – 17:00 Uhr: 03179 / 27 755
E-Mail: service@die-neuen.at
Unsere Leistungen:
- Heizungsservice
- Solarfrostschutzprüfung
- Sanitärreparaturen
- Wärmebedarfsberechnungen
- Wartung von Be- und Entlüftungsanlagen
- Wartungsarbeiten bei Schwimmbädern
- Erstellung der Kommissionierungsunterlagen
- Unterstützung bei Berechnungsunterlagen zu Förderansuchen f. alternative Heizanlagen

Mehr als Sie erwarten
Heizungssanierung

Eine Investition, die sich rechnet
Heizungssanierungen stellen eine lohnende Investition dar. Schließlich machen Heizung und Warmwasser 80 bis 85 Prozent des Energieverbrauches im privaten Haushalt aus. Alte Heizkessel sind jedoch meist überdimensioniert und arbeiten besonders ineffizient. Ab einem Alter von 15 Jahren ist ein Tausch des Heizkessels daher überlegenswert, ab 20 Jahren, ist ein Austausch aus ökologischen Gründen klar zu empfehlen.
Bei einem Umstieg auf eine umweltfreundliche Biomasseheizung oder Wärmepumpe können Sie sich derzeit außerdem hohe Förderungen vom Land Steiermark und den Gemeinden holen. Sie leisten also mit der Anschaffung einer nachhaltigen Heizung nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz, sondern sparen gleichzeitig viel Geld.
Bestens beraten
Als Ergänzung zu Ihrem Heizkessel eignet sich zum Beispiel eine thermische Solaranlage. Diese speichert die Wärme der Sonne und macht sie im Haushalt, zur Heißwasseraufbereitung oder zur Einbindung ins Heizsystem nutzbar.
So hoch wie noch nie
Förderungen Heizung & Solar
Allgemeine Infos:
Anträge können ausschließlich online gestellt werden. Jedoch nur solange Budgetmittel zur Verfügung stehen.
• Es werden Leistungen ab 01.01.2021 anerkannt
• Sie benötigen für Ihre Antragstellung entweder einen gültigen Energieausweis (nicht älter als 10 Jahre), oder ein Beratungsprotokoll („Ich tu´s Energieberatung Land Steiermark“) z.B. von der Regionalenergie Steiermark
• Es können alle Biomasseheizungen (Pellets- Hackgut-, Stückholz- und Kombikessel) gefördert werden, welche der Umweltzeichenrichtlinie UZ 37 (Emissionsgrenzwerte im Vollastbetrieb sowie einen Kesselwirkungsgrad von mind. 85 %) entsprechen. Siehe förderfähige Kesselliste unter https://www.umweltfoerderung.at/index.php?id=697
• Bei Ein-/Zweifamilienhäusern sind nur Kessel < 100 kW förderfähig bzw. darf keine Anschlussmöglichkeit an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärmeversorgung bestehen
• Meldezettel sowie das Energieberatungsprotokoll sind spätestens beim Schritt 2 (Fertigstellung und Einreichung) mit hochzuladen
• Das Alter des bestehenden Kessels ist nicht relevant
• Die Altanlage ist außer Betrieb zu nehmen
Schritt 1 - Die Registrierung mit Ihrem baureifen Projekt erfolgt ausschließlich online unter www.raus-aus-öl.at
Durch die abgeschlossene Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt reserviert.
Schritt 2 - Die Fertigstellung und Einreichung muss innerhalb von 26 Wochen (neu - bisher 20 Wochen) nach der Registrierung erfolgen. Die Heizung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig installiert und abgerechnet sein. (Details auf der Homepage)
Weitere Informationen:
Serviceteam "raus aus Öl"
Tel.: 01/31 6 31-735
www.raus-aus-öl.at
Neue Ökoförderrichtlinien des Landes Steiermark für Biomasse-, Solarthermieanlagen sowie Wärmepumpen. Die Förderung ist mit max. 30 % der anrechenbaren Investitionskosten (inkl. USt.) begrenzt.
Die wesentlichen Förderinformationen:
Förderungsfähig ist der Tausch bestehender Heizungsanlagen, wenn fossile Brennstoffe wie Kohle, Koks, Heizöl, Erd- oder Flüssiggas sowie Stromheizungen ersetzt werden. Die technischen Förderrichtlinien (hier geht's zum PDF) sind sowohl für Biomasseheizungen, Wärmepumpen als auch für Solarthermische Anlagen gleich geblieben wie im Vorjahr.
1. Förderungen Biomasseheizungen:
a) Vollautomatische Pellets- und Hackgutfeuerungen werden mit € 2.400,-- gefördert.
Zuschlag für Hygieneschichtladespeicher (innen- oder außenliegender Wärmetauscher) € 100,--
Zuschlag für Umwälzpumpen (Pauschalbetrag) € 100,--
In der Stadt Graz ist bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe über 8 kW Nennheizleistung der erhöhte Staubemissionsgrenzwert von 4,0 g pro m² Bruttogeschossfläche und Jahr einzuhalten.
Für die sonstigen Gemeinden im Großraum Graz (Feldkirchen bei Graz, Gössendorf, Hart bei Graz, Hausmannstätten, Raaba-Grambach, Seiersberg-Pirka) gilt diese Anforderung sinngemäß als Förderungsvoraussetzung.
b) Scheitholzgebläse- und Kombikessel werden mit € 2.000,-- gefördert.
Zuschlag für Hygieneschichtladespeicher (innen- oder außenliegender Wärmetauscher) € 100,--
Zuschlag für Umwälzpumpen (Pauschalbetrag) € 100,--
Zuschlag für vollautomatischen Betrieb € 100,--
Zuschlag für Lagerbevorratung für Pellets, die ein Auffüllen höchstens 2x jährlich erfordert € 100,--
Diese Förderung kann im Großraum Graz (Stadt Graz, Feldkirchen bei Graz, Gössendorf, Hart bei Graz, Hausmannstätten, Raaba-Grambach, Seiersberg-Pirka) nicht in Anspruch genommen werden.
Technische Anforderungen bzw. erforderliche Unterlagen:
Eine Liste der förderfähigen Kesseltypen ist unter www.wohnbau.steiermark.at - Ökoförderungen zu finden.
- Es ist das Beratungsprotokoll einer sogenannten „Ich tu's Energieberatung“ des Landes Steiermark eines befugten Energieberaters (vor Errichtung der Anlage durchzuführen) oder alternativ ein Energieausweis (nicht älter als 10 Jahre) beizubringen
- Anlässlich der Erstinbetriebnahme sind gemäß § 32 Stmk. Feuerungsanlagengesetz 2016 von der prüfberechtigten Person (Rauchfangkehrermeister) die Daten des Prüfprotokolls der Landesregierung zur Verarbeitung in einer zentralen Datenbank zu übermitteln. Die dabei automatisch erstellte Anlagennummer ist dem Förderantrag beizulegen.
(Neubauten nicht mehr förderungsfähig)
Förderungsfähig sind Investitionen in solarthermische Anlagen sowie in wasserbasierende Hybridanlagen. Solarthermieanlagen sind nur förderfähig in Gebäuden mit erstmaliger Baubewilligung vor dem 08.10.2021 (Inkrafttreten der Solarthermie- bzw. Photovoltaik-Verpflichung für Neubauten lt. Stmk. Baugesetz § 80b). Die installierte Bruttokollektorfläche muss mindestens 4 m2 betragen bzw. ist der Bruttoflächennachweis mittels Kollektorprüfbericht beizulegen.
Förderungshöhen wie bisher:
Bis 10 m2 Kollektorfläche € 150,--/m2
Für jeden weiteren m2 Kollektorfläche € 100,--/m2
Zuschlag für Hybridkollektoren € 50,--/m2
Förderobergrenzen (Deckelung) ohne Heizungseinbindung:
Ein- und Zweifamilienwohnhaus max. € 2.000,--
Ab drei Wohneinheiten € 1.800,--, sowie plus € 300,-- pro weiterer WE
Sondernutzung, unternehmerische Nutzung € 5.000,--
Die notwendigen Kollektor-Zertifizierungen bzw. Förderunterlagen bleiben wie im Vorjahr.
Solarbonus bei fossilem Kesseltausch!
Gefördert wird die Errichtung einer thermischen Solaranlage in Bestandsgebäuden gleichzeitig mit dem Tausch einer fossilen Kesselanlage (Ersatz von Heizöl, Erdgas, Kohle/Koks, Allesbrenner, Elektroheizung).
Förderhöhe: Die Förderung beträgt € 1.500,-/Anlage bei einer Bruttokollektorfläche von mind. 6 m2.
Wärmepumpenanlagen (Grundwasser- und Erdwärmepumpen) werden mit € 2.400,-- gefördert. Luftwärmepumpen werden mit € 1.000,-- gefördert.
Für Luftwärmepumpenanlagen ist ein Zuschlag von € 500,-- bei Errichtung einer Photovoltaikanlage mit mindestens 2 kWp und mindestens 1 kWp pro 5 kW Nennleistung der Wärmepumpe (bei A2W35) möglich.
Zuschlag für Umwälzpumpen (Pauschalbetrag): € 100,--
Es ist das Beratungsprotokoll einer sogenannten „Ich tu's Energieberatung“ des Landes Steiermark eines befugten Energieberaters (vor Errichtung der Anlage durchzuführen) oder alternativ ein Energieausweis (nicht älter als 10 Jahre) beizubringen.
Technische Vorgaben für Wärmepumpen:
- Die Wärmepumpe muss den EHPA-Gütesiegelkriterien entsprechen. Eine Liste förderungsfähiger Wärmepumpen ist unter www.wohnbau.steiermark.at - Ökoförderungen online zu finden.
- Anlagen mit einem GWP unter 1.500 erhalten die volle Förderung. Anlagen mit einem GWP über 2.000 werden nicht gefördert. Bei Anlagen mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000 wird die Förderung um 20 % reduziert.
- Die Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems darf höchstens 40° C betragen – schriftliche Bestätigung durch den befugten Installateursbetrieb notwendig.
- Nach wie vor ist eine Zertifizierung zum Wärmepumpen-Installateur erforderlich.
Die Antragstellung muss VOR der Investition bei den beauftragten Einreichstellen eingehen. Weitere Informationen und Bedingungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Homepages. Angaben ohne Gewähr.
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Heizung & Sanitärtechnik

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